Urheberrecht: Wie kennzeichne ich fremde Bilder richtig?

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Um öffentlichkeitswirksam zu sein, brauchen wir Bilder, für unsere Flyer, den Kundenstopper oder unseren Internetauftritt. Leider finden wir nicht immer ein passendes Bild, das wir selbst geschossen haben, manchmal drängt die Zeit und wir suchen uns ein passendes Bild aus dem Internet. Worauf du dabei achten musst, erkläre ich dir in diesem Artikel.

Wem gehören die Fotos?

Bilder sind immer urheberrechtlich geschützt. Auch wenn nichts dabei steht. An einem Foto hängen meistens mehrere Rechtspositionen, mindestens aber die des Fotografen. 

Der Fotograf: Egal, ob sich ein Foto durch Individualität, also eine künstlerische Aussage auszeichnet (vgl. Dreier/Schulze, § 2 UrhG Rn. 192) oder darauf Alltägliches wie Sehenswürdigkeiten, Familie, die Kuh auf der Weide zu sehen sind, ist der Fotograf als Urheber durch das Urhebergesetz geschützt. Entweder durch die sogenannte „Schöpfungshöhe“, d.h. es handelt sich um die eigene geistige Schöpfung des Fotografen (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG) oder durch dessen rein technische Leistung, welche keine besonderen Fähigkeiten voraussetzt (vgl. Dreier/Schulze,  § 72 UrhG Rn. 3). Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Foto mit einer Spiegelreflexkamera oder dem Handy gemacht wurde. Jeder Fotograf hat das Recht darauf, als Urheber seiner Bilder genannt zu werden, unabhängig davon, ob ihr fremde Bilder in Flyer, Plakaten oder online verwendet. Er darf ebenfalls bestimmen, wie er genannt werden will (vgl. § 13 UrhG). Darüberhinaus steht es nur dem Urheber zu, seine Bilder zu vervielfältigen, auszustellen und zu verbreiten. Die Bilder fremder Urheber dürfen auch nur mit dessen Genehmigung bearbeitet werden.

Der Urheber entscheidet, ob und wie er genannt werden will. Art und Umfang der Benennung richten sich nach der mit dem Urheber getroffenen Vereinbarung. 

Ist nichts vereinbart, gilt, dass der Urheber zu benennen ist! Ich würde dir raten, auf die Urhebernennung nur dann zu verzichten, wenn der Fotograf dem schriftlich zugestimmt hat.

Der Fotografierte: Das Recht am eigenen Bild steht demjenigen zu, der fotografiert wird (vgl. §§ 22 ff. KunstUrhG). Dieses sogenannte Bildnisrecht beschränkt den durch das Urhebergesetz geschützten Fotografen wie folgt: Bilder dürfen nur mit dem Einverständnis des Fotografierten gemacht und verbreitet werden. Dieses Einverständnis gilt zum Beispiel als erteilt, wenn die fotografierte Person dafür, dass sie sich fotografieren lässt, Geld erhält (vgl. § 22 KunstUrhG). Wenn der Fotografierte allerdings persönliche Nachteile durch die Veröffentlichung des Bildes befürchten muss, ist die Veröffentlichung in der Regel unzulässig (vgl. Art. 2 Abs. 1 GG).

Im Übrigen darf der Fotografierte wiederum, die von ihm/ihr angefertigten Bilder nicht ohne das Einverständnis des Fotografen veröffentlichen!

Wo musst du die Urhebernennung anbringen?

Üblicherweise findet sich die Urhebernennung in direkter Nähe zum benannten Bild. Wichtig ist, dass man die Bezeichnung klar erkennbar lesen kann und sie dem betreffenden Foto eindeutig zuzuordnen ist. Es ist z.B. auch denkbar die Urhebernennung auf deiner Website ins Impressum zu setzen, da dieses ja sowieso von jeder Unterseite aus zugänglich sein muss. Hierbei sollte es aber unmissverständlich sein, auf welches Foto sich welche Nennung bezieht!

Schauen wir uns folgende Beispiele der Urhebernennung gemeinsam an:

Dieses Bild wurde nicht über eine Bildagentur gekauft, sondern von einer Privatperson zur Verfügung gestellt und der Urheber wird genannt. Leider allerdings sehr schwer lesbar. Im Interesse des Urhebers wäre es schön, wenn du in so einem Fall darauf achtest, dass der Urheberhinweis gut lesbar angebracht wird. Am besten an einer Stelle im Bild, wo der Hintergrund ruhiger ist und du durch weiße oder schwarze Schrift maximalen Kontrast erzielen kannst. Hier z.B. wäre der rechte Rand im oberen Bereich sehr gut für den Urheberhinweis geeignet.

Achtung! Wenn du Bilder von Bildagenturen einkaufst oder runterlädst, würde ich dir diese Methode der Urheberkennzeichnung nicht empfehlen. Die Urhebernennung direkt auf dem Bild stellt möglicherweise eine „Bildbearbeitung“ dar, für deren Veröffentlichung du ja die Einwilligung des Urhebers benötigst, und ist daher nicht empfehlenswert!

Beide Websites geben die Bildnachweise im Impressum an. Das linke Bild zeigt eine Quellenangabe für die verwendeten Bilder, aber keinerlei Verweis darauf, welche Bilder auf welches konkreten Seiten das betrifft und schlimmer noch es werden keine Urheber genannt! Auf dem rechten Bild werden die Seiten genannt, auf denen die Bilder eingebunden sind, die Urheber und auch aus welchem Portal die Bilder stammen. Allerdings wissen wir nicht, welches Bild auf der Seite Datenschutz nun von „chege“ und welches von „bumann“ stammt – hier wäre es erforderlich eindeutig hinzuschreiben welches Motiv von welchem Autor stammt und diesen dann auch zu verlinken.

Diese beiden Seiten gehen sehr vorbildlich mit der Urhebernennung um, direkt am Bild, nämlich untendrunter. Gut lesbar, aber nicht aufdringlich. Eindeutig zuordenbar. Da diese Bilder auf einem kostenpflichtigen Bildportal gekauft wurden, entfällt die Angabe der Lizenz und Pflicht den Autor zu verlinken.

Keine fremden Bilder kopieren

Nachdem wir jetzt theoretisch wissen, wem die Fotos gehören und wen wir fragen müssen, ob wir ein Bild nutzen dürfen, stehen wir vor dem Problem der Bilder und Bildagenturen im Internet. Nur weil eine Bildagentur wie pixabay.com Bilder anbietet, ist diese nicht der Urheber und auch nicht zwangsläufig überhaupt dazu berechtigt, dir Nutzungsrechte einzuräumen. Das klingt vielleicht nicht unbedingt logisch, aber die Beweislast liegt beim „Verwender“. Es gilt:

Derjenige, der ein fremdes Bild verwendet, muss nachweisen, dass er ein Nutzungsrecht hat.

Wenn du also nicht weißt, wer der Urheber ist oder wer die Bildrechte besitzt, verwende lieber ein anderes Bild oder fotografiere selbst. Ich rate dir davon ab, fremde Bilder von kostenlosen Plattformen zu benutzen, auf denen Personen eindeutig zu erkennen sind, etwa bei Porträts oder Nahaufnahmen. Das Problem hierbei ist, dass du eben nicht sicher sein kannst, ob der Urheber das Einverständnis des Fotografierten hat. Bei Stock-Fotos ist das normalerweise kein Problem. Die Agenturen verlangen von den Fotografen immer entsprechende Nachweise, wenn Personen auf den Bildern zu sehen sind. Ohne diese Nachweise werden die Bilder gar nicht erst genehmigt. Welche Bilder du also bedenkenlos nutzen kannst, erfährst du in diesem Bericht: Keine Bilder, kein Problem!

Nutzungsrechte

Wie kommst du an ein Nutzungsrecht? Nutzungsrechte werden durch Lizenzen vergeben. Es gibt kostenlose und kostenpflichtige Lizenzen. Oft richten sich diese nach der Art der Nutzung. Hier eine kurze Übersicht:

  • einfaches vs. ausschließliches Nutzungsrecht
  • zeitlich beschränkt vs. -unbeschränkt
  • Nutzungsrecht für Print/ Online/ Social Media
  • weltweite Nutzung vs. beschränkt auf bestimmte Länder
  • übertragbares/ nicht übertragbares Nutzungsrecht 
  • Recht zur Bearbeitung des Bildes/ Recht zur bloßen Benutzung des Bildes ohne Bearbeitung
  • kommerzielle Nutzung/ ausschließlich private oder redaktionelle Benutzung

Lizenzen umfassen eine ausdrückliche Genehmigung zur Nutzung der Inhalte, enthalten häufig aber auch bestimmte Einschränkungen. Lizenzfrei heißt beispielsweise nicht rechtefrei oder uneingeschränkt nutzbar! Hier musst du dir genau die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Bildagenturen durchlesen, die du in Anspruch nehmen willst.

Häufig wird auch die Google Bildersuche genutzt, um Bildmaterial zu finden. Achte hierbei darauf, die erweiterte Google Bildersuche zu nutzen. Hier hast du die Möglichkeit, nach bestimmten Nutzungsrechten zu filtern: 

  • nicht nach Lizenz gefiltert
  • frei zu nutzen oder weiterzugeben
  • frei zu nutzen oder weiterzugeben – auch für kommerzielle Zwecke
  • frei zu nutzen, weiterzugeben oder zu verändern
  • frei zu nutzen, weiterzugeben oder zu verändern – auch für kommerzielle Zwecke

Alle Inhalte, die wir über Google Dienste erstellen, hochladen, übertragen, speichern, senden, empfangen oder teilen, werden lizenziert, sonst könnte Google unsere Daten gar nicht verarbeiten und speichern. Ich finde die Google Bildersuche nicht sonderlich geeignet dafür, fremde Bilder zu finden und zu nutzen. Und zwar hauptsächlich, weil Google eigene Lizenzkategorien (s.o.) vergibt und es so schnell zu unabsichtlichen Bildrechteverletzungen kommen kann. Robert Kneschke schreibt dazu in seinem Blog:

„So behauptet Google gerne, dass ein Creative-Commons-Bild, welches unter die „CC BY-SA 2.0″-Lizenz gestellt wurde (Namensnennung und Wiedergabe unter gleichen Bedingungen), „zur kommerziellen Wiederverwendung gekennzeichnet“ wäre. Es ist zwar insofern korrekt, dass solche Bilder ausdrücklich kommerziell genutzt werden dürfen, aber eben nur, wenn der Urheber genannt wird und das Endprodukt (zum Beispiel die Werbeanzeige oder das Computerspiel mit dem Bild im Einsatz) ebenfalls mit der „CC BY-SA“-Lizenz veröffentlicht wird. Das sind praktisch so gravierende Einschränkungen, dass der (unabsichtliche) Missbrauch von CC-Lizenzen damit eher zunehmen als abnehmen wird.“ 

Robert Kneschke

Vielmehr ist die Google Bildersuche dazu geeignet, um sich einen ersten Überblick über vergleichbare Angebote und Themen zu verschaffen. Mit welchen Bildern werben andere zum selben Thema? Wie sind die Bilder aufgebaut, die mich besonders ansprechen? Hol dir Inspirationen und fotografiere selbst ein bisschen. Mit eigenen Bildern bist du auf der sicheren Seite. Für größere Projekte wie z.B. die Betriebsvorstellung auf deiner Website holst du dir am besten einen professionellen Fotografen.

Richtig kennzeichnen

Bilder

von kostenpflichtigen Bildportalen:

[Bezeichnung der Webseite, wo du das Bild nutzt, Bildname zur eindeutigen Zuordnung] © Urheber (Link) – Bildagentur (Link) #12345678
Kontakt (Verlinken optional), Blumenvase auf dem Gartentisch © Stefanie Haser — adobe.stock.com #62385628

unter den Creative Commons lizenziert:

[Bezeichnung der Webseite, wo du das Bild nutzt, Bildname zur eindeutigen Zuordnung bzw. Werktitel] © [Urheber (Link)] – [Bildagentur (Link) #12345678], Lizenz: [Lizenzform mit Version (Link)]
Kontakt (Verlinken optional), „Tulips at midnight“ © Stefanie Haser (Verlinken) – flickr.com #62385628 Lizenz: CC BY-SA 2.0

Falls du die Urhebernennung direkt in Bildnähe angibst, fallen die Bezeichnung der Website und ggf. auch der Bildname weg. Bei Bildern, die vor der Version 4.0 unter den Creative Commons lizenziert wurden, musst du – falls vorhanden – sogar den Werktitel angeben. Das hat sich jetzt geändert. Seit der Version 4.0 genügt die Verlinkung der Lizenz.

Falls du dir bei Wikimedia-Commons-Bildern nicht sicher bist, wie du das Bild lizenzkonform einsetzen kannst oder dir Angaben fehlen, gibt es hier einen Generator, den du benutzen kannst.

Karten

Auch wenn du auf deiner Website Kartenansichten (z.B. Open Street Map) verwendest, musst du den Urheber bzw. eigentumsrechtliche Hinweise angeben. Google Maps darfst du mittlerweile übrigens gewerblich gar nicht mehr kostenlos verwenden! Ich empfehle euch für Kartenansichten entweder eine Grafik anfertigen zu lassen, die genau auf eure Bedürfnisse zugeschnitten ist, oder Open Street Map zu verwenden. Das sieht dann so aus: 

[Bezeichnung der Webseite (Link), Bezeichnung der verwendeten Karte, falls mehrere verwendet werden] – [Daten vom Anbieter (Link)]
Kontakt (Verlinken), Karte Berlin – Daten von OpenStreetMap – veröffentlicht unter ODbL 1.0

Falls du selbst Urheber bist und deine Werke schützen willst

… dann kannst du dein Werk über die Creative Commons lizenzieren lassen. Hier gehts zum Lizenzgenerator. Damit lassen sich schnell und unkompliziert Creative Commons-Lizenzen erstellen. Hierbei handelt es sich um vereinfachte Lizenzregelungen, die standardisiert sind und auf der ganzen Welt gelten. Diese vorformulierten Lizenzbestimmungen machen aufwendige Verträge überflüssig und für Nutzer ist auf den ersten Blick ersichtlich, ob die Lizenz für ihre Verwendung geeignet ist. Allerdings sind hier angemeldete Werke unumkehrbar, das heißt, du kannst die Lizenzierung nicht rückgängig machen. Da Bilder, die unter einer Creative Commons Lizenz stehen, kostenfrei genutzt werden können, verdienst du an deinen Bildern kein Geld in dem Sinne, könntest diesen Weg aber nutzen, um z.B. für dich als Fotografen zu werben.

Alternativ bzw. ergänzend kannst du folgenden Urheberrechtshinweis ins Impressum eintragen:

Alle Inhalte dieser Website, insbesondere Texte, Fotografien und Grafiken, sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht liegt, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, beim Seitenbetreiber. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen dessen schriftlicher Zustimmung. Falls Sie die Inhalte dieser Website verwenden möchten, kontaktieren Sie mich. Wer gegen das Urheberrecht verstößt (z.B. Bilder oder Texte unerlaubt kopiert), macht sich gem. §§ 106 ff UrhG strafbar, wird zudem kostenpflichtig abgemahnt und muss Schadensersatz leisten (§ 97 UrhG).

Falls du noch mehr wissen willst, zum Nachlesen: iRights Broschüre

Quellen: 

https://beck-online.beck.de/?words=Dreier%2FSchulze+Urheberrechtsgesetz%3A+UrhG&btsearch.x=42&btsearch.x=27&btsearch.y=18,
https://www.medienrecht-urheberrecht.de/fotorecht-bildrecht/163-fremde-fotos-rechtlich-sicher-verwenden.html,
https://drschwenke.de/copyright-hinweis-bedeutung-notwendigkeit-tipps-muster/,
https://www.copytrack.com/de/urheberkennzeichnung-bei-bildern/,
https://www.e-recht24.de/artikel/blog-foren-web20/7361-so-nutzen-sie-bilder-rechtssicher-in-ihrem-blog.html,
https://www.ra-plutte.de/pixel-law-abmahnung-trotz-urheberbenennung-im-impressum/,
https://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2014/01/20/warum-die-neuen-filter-von-google-bildagenturen-bedrohen-koennen/

Stefanie Haser
Stefanie Haser
Stefanie ist der kreative Kopf der Agentur. Wenn sie nicht am Computer sitzt und Websites erstellt, verbringt sie ihre Zeit gern im Gemüsegarten. Ihr Organisationstalent hält den Betrieb zusammen, geht nicht, gibt’s nicht. Sie liebt Erdbeeren und die Sonne.

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird hier und im folgenden Text zwar nur die männliche Form genannt, stets aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.

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