impressum

Was gehört ins Impressum?

veröffentlicht zum Thema

Hast du einen interessanten Betrieb gefunden und musst unbedingt rausfinden, wo er sich befindet? Dann rufst du am besten das Impressum auf. Dort muss es drinstehen! Denn der Begriff „Impressum“ ist schon seit langem in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe im presserechtlichen Sinn. Etwa bei der Publikation eines Aufsatzes müssen Angaben zum presserechtlich für den Inhalt Verantwortlichen sowie weitere Angaben zu Verlag, Herausgeber, Autor usw. gemacht werden. Mittlerweile ist das Impressum gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) auch Pflicht für Webseitenbetreiber, damit rechtliche Ansprüche gegen diesen gerichtlich durchgesetzt werden können.

Ob du ein Impressum brauchst, oder nicht

Wenn du eine der folgenden Fragen mit „Ja“ beantworten kannst, dann brauchst du ein Impressum:

  • Betreibst du eine Website für die Öffentlichkeit, um beispielsweise deine Ferienwohnung auf dem Bauernhof zu vermieten?
  • Betreibst du einen Onlineshop oder bietest z.B. ein Bestellformular auf deiner Website an?
  • Bietest du über deine Website Dienstleistungen an?
  • Betreibst du einen Blog oder stellst anderweitig journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online, die zur Meinungsbildung beitragen könnten (Produkttest, Anleitungen, Webinare)?

Also ja. Im Grunde genommen sind nur rein private Websites, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, von der Impressumspflicht ausgenommen. Also zum Beispiel, wenn du eine Website mit Bildern von der letzten Familienfeier erstellst, damit sich deine Familie, die Bilder anschauen oder runterladen kann. Damit ersparst du dir das lästige Emailschreiben. ABER, die Rechtssprechung ist sehr streng, was die Auslegung betrifft. Sobald es Anhaltspunkte auf unternehmerisches Handeln gibt (etwa durch einen Werbebanner), gilt deine Website nicht mehr als rein privat – auch dann nicht, wenn du eigentlich gar keine Umsätze mit deinem Werbebanner generierst.

Was rein muss, was rein kann

Ins Impressum gehören in jedem Fall folgende Angaben:

  • Name, Vorname
  • Rechtsform und deren juristische Vertreter
  • vollständige Adresse bzw. die Ihrer Firma (ladungsfähige Anschrift)
  • unmittelbare Kontaktmöglichkeiten wie Email-Adresse und Telefon

Es reicht der Gesetzgebung zufolge nicht aus, wenn du deinen Kunden ausschließlich ein Kontaktformular als „Impressum“ anbietest oder im Impressum z.B. keine Email-Adresse angibst!

Je nach Größe und Branche Ihres Unternehmens variieren folgende Angaben:

  • die Ust-ID, falls vorhanden
  • besondere Angaben zu Ihrem Beruf, falls reglementiert (z.B. Anwalt, Architekt, Steuerberater, Arzt)
  • die Registernummer Ihres Unternehmens und das zuständige Registergericht, falls vorhanden
  • Benennung eines Verantwortlichen für redaktionelle Inhalte inkl. Anschrift gemäß § 55 Abs. 2 RStV, falls vorhanden

Streitschlichtung

Wenn sich die Angebote auf deiner Website direkt an den Endkunden richten (B2C), d.h. wenn du in irgendeiner Form mit Verbrauchern Kauf- oder Dienstleistungsverträge schließt, musst du auf die EU-Streitschlichtungsplattform hinweisen und verlinken, sodass der Verbraucher direkt von deiner Website auf die Streitbeilegungsplattform gelangen kann. Wenn du ausschließlich Geschäftsbeziehungen zu anderen Unternehmen unterhältst, brauchst du den Hinweis zur EU-Streitschlichtungsplattform nicht unbedingt beifügen.

Impressum auf deiner Website einbinden

Das Gesetz schreibt vor, dass Ihre Anbieterkennzeichnung sprich dein Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ (vgl.  § 5 Abs. 1 TMG) sein muss. Du musst also eine extra Unterseite eigens für dein Impressum erstellen und diese Seite auch „Impressum“ nennen. Das Impressum muss von jeder beliebigen Seite deiner Website aus für den Nutzer mit einem Klick verfügbar sein, d.h. das Impressum darf kein Unterpunkt von bspw. „Disclaimer“ oder „Datenschutz“ sein! 

Am besten fügst du den Menüpunkt „Impressum“ entweder deinem Hauptmenü (Kopfzeile) bei oder erstellst z.B. nur den beiden Pflichtseiten „Impressum“ und „Datenschutz“ ein kleines Fußzeilenmenü – so mache ich es in der Regel. 

Du musst beide Seiten erstellen. Andernfalls droht dir als Seitenbetreiber eine Abmahnung. Impressums- und Datenschutzangaben umfassen zwei unterschiedliche Rechtsbereiche, die eindeutig gekennzeichnet sein müssen.Ich würde dir auf jeden Fall empfehlen, dass du dein Impressum getrennt von deiner Datenschutz-Seite erstellst. Sicher ist sicher. Es ging datenschutz.de zufolge aber auch, wenn du beides auf einer Seite platzierst und den Menüpunkt „Impressum & Datenschutz“ benennst. Oder du packst beides auf eine Seite, setzt aber Sprunglinks und kannst dadurch 2 separate Menüpunkte erstellen.

Die Impressumspflicht gilt auch für Soziale Medien! Jede Fanpage, jedes Instagram-Profil und geschäftliche Emails benötigen ein Impressum. Die inhaltlichen Angaben, die im Rahmen der Impressumspflicht in eine Email müssen (nur bei geschäftlichen Emails) oder die du auf Facebook angibst, sind dieselben wie auf deiner Website! Hinzu kommt beim Versenden von Emails, dass du beim Erstkontakt mit neuen Kunden einen Passus zum Datenschutz beifügen solltest. Was das bedeutet, kannst du hier xxx nachlesen.

Fazit

Impressum ist Pflicht. Für dich als Direktvermarkter in jedem Fall! Es muss von jeder Unterseite deiner Website aus zugänglich und als solches gekennzeichnet sein. Damit die ganze Angelegenheit nicht ausufert, würde ich dir den Impressumgenerator von e-recht24.de empfehlen! Den kannst du kostenlos benutzen und in 3 Minuten hast du dein Impressum fertig. eRecht24 bietet ebenfalls einen DSGVO-konformen Datenschutzgenerator an. Den kannst du mittlerweile allerdings erst als Mitglied nutzen. Aber falls du deine Website gar nicht selbst erstellst, sondern einen professionellen Webdesigner beauftragt hast, bist du in guten Händen und derjenige wird dich auf alle hier genannten Details sicher hinweisen bzw. das Erstellen von den Pflichtseiten direkt mit übernehmen. Wie wir z.B. – schick uns einfach eine kurze Nachricht, wir melden uns dann bei dir: Nachricht schreiben » 

Stefanie Haser
Stefanie Haser
Stefanie ist der kreative Kopf der Agentur. Wenn sie nicht am Computer sitzt und Websites erstellt, verbringt sie ihre Zeit gern im Gemüsegarten. Ihr Organisationstalent hält den Betrieb zusammen, geht nicht, gibt’s nicht. Sie liebt Erdbeeren und die Sonne.

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird hier und im folgenden Text zwar nur die männliche Form genannt, stets aber die weibliche und andere Formen gleichermaßen mitgemeint.

Weitere
Beiträge